Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Ihr Energieanbieter muss vor dem Ein- und Auszug informiert werden.
Jeder Mieter ist verpflichtet, bei Ein- oder Auszug seine Energie beim zuständigen Versorger an- oder abzumelden.
Bislang konnten Sie die Meldung bis zu 6 Wochen nach Ihrem Umzug erledigen. Ab dem 6. Juni 2025 ist das durch eine neue gesetzliche Regelung nicht mehr möglich. An- und Abmeldungen von Verbrauchsstellen können dann nur noch zu einem Termin in der Zukunft vorgenommen werden.
Was bedeutet das für Sie?
Auszug
Sollten Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden und Ihren Versorger
informieren, kann der Energieverbrauch Ihres Nachmieters weiterhin über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden!
Unser TIPP:
Bitte beachten Sie unbedingt die Laufzeiten und Kündigungsfristen von bestehenden Strom- und Erdgasverträgen bei Ihrem derzeitigen Energieversorger.
Einzug
In Ihrer Wohnung ist grundsätzlich Energie verfügbar. Haben Sie kein
spezielles Strom- oder Erdgasprodukt abgeschlossen, erfolgt die Energielieferung durch den örtlichen Versorger im Basistarif – der sogenannten Grundversorgung.
Ein rückwirkender Wechsel in einen günstigeren Tarif ist nicht möglich – nur zum nächsten Termin in die Zukunft.
So melden Sie Energie an- und ab
Bei den Stadtwerken Energie ist eine An- oder Abmeldung ganz einfach online unter stadtwerke-jena.de/energie möglich. Über den Preisrechner können Sie das zu Ihnen passende Produkt bzw. gewünschten Tarif auswählen und abschließen, über das Kundenportal Ihre Energie verwalten oder über die Seite „Vertrag beenden“ Ihren Vertrag kündigen.
Beziehen Sie derzeit Strom oder Erdgas von einem anderen Anbieter, informieren Sie diesen bitte direkt über die angebotenen Kontaktwege über Ihre An- oder Abmeldung.
Damit die neuen Fristen bei einem Lieferantenwechsel eingehalten werden können, informieren Sie Ihren Energieversorger bitte so früh wie möglich zu Ihrer An- oder Abmeldung.