Zensus 2022 – Informationspflicht für unsere Mieter sowie Eigentümer und Nutzer verwalteter Wohnungen

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Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie über unsere Verpflichtung zur Datenweitergabe im Rahmen des Zensus 2022 informieren.

 

Grundlage:

Mit dem Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022) setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008 um. Zum Stichtag 15. Mai 2022 führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durch.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung ist die Ronneburger Wohnungsgesellschaft mbH (RWG) als Vermieter und Verwalter dazu verpflichtet, bestimmte Angaben über unsere Mieter bzw. Nutzer verwalteter Wohnungen an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder weiterzugeben.

Diese Übermittlung findet ihre Rechtsgrundlage in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 ZensG 2022.

 

Welche personenbezogenen Angaben übermitteln wir:

  • Name und Vorname von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen
  • Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
  • eine Eigentümerliste mit Name, Vorname und Anschrift verwalteter Wohnungen nach WEG, für die nur unvollständige Angaben zum Haupterhebungszeitpunkt erteilt werden können bzw. von Wohnungen, die zum Haupterhebungszeitpunkt nicht mehr im Eigentum der RWG stehen

 

Wann werden die übermittelten Daten gelöscht:

Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind verpflichtet, die konkreten Löschfristen für die nach dem Zensusgesetz übermittelten Daten einzuhalten. Spätestens 4 Jahre nach dem Zensusstichtag sind die bei der Gebäude- und Wohnungszählung übermittelten oben genannten Angaben zu löschen.

 

Ihre Rechte:

Ihnen stehen als betroffene Person die in der DSGVO vorgegebenen Rechte (z. B. Recht auf Auskunft etc.) uneingeschränkt zur Verfügung.